gefÖrderte beratung fÜr kmus in schwierigen situationen


Potenzialberatung:
Ziel und Gegenstand
Mit der Beratung sollen die Stärken und Schwächen eines Unternehmens unter Einbeziehung aller betrieblichen Funktionsgruppen ermittelt, ein Handlungsplan zur Verbesserung der Geschäftsprozesse entwickelt und entsprechende Umsetzungsschritte eingeleitet werden.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Förderung umfasst bis zu 15 Beratungstage. Gefördert werden 50% der notwendigen Kosten, jedoch maximal 500€ je Beratungstag.

RWP-Beratung:
Ziel und Gegenstand
Gefördert werden umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beratern/Beraterinnen für betriebliche Maßnahmen erbracht werden.
Art und Höhe der Förderung
Die Beratungsförderung ist landesweit möglich. Nach Einreichung der notwendigen Antragsunterlagen werden zunächst bis zu 5 Tagewerke für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie und in einer möglichen zweiten Phase die begleitende Umsetzungsberatung mit bis zu 10 Tagewerken gefördert. In begründeten Ausnahmefällen von strukturpolitischer Bedeutung können mehr als 15 Tage gefördert werden. Die Zuwendungshöhe beträgt grundsätzlich 50% der Beratungskosten. Die Bemessungsgrundlage beträgt maximal 1.250€ pro Tagewerk. Die Zuwendungshöhe für sog. Belegschaftsinitiativen, die ein Unternehmen ganz oder teilweise übernehmen wollen, beträgt grundsätzlich 80% der Beratungskosten. Diese Zuwendung wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt. Die Bemessungsgrundlage beträgt maximal 1.000€ pro Tagewerk.

Energieeffizienzberatung:
Ziel und Gegenstand
Im Rahmen der Energieeffizienzberatung werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe durch Zuschüsse unterstützt. Gefördert werden Initialberatungen, die energetische Schwachstellen untersuchen sowie Detailberatungen, die eine vertiefende Energieanalyse zum Zwecke der Erarbeitung eines konkreten Maßnahmeplans durchführen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt für die ein- bis zweitägige Initialberatung 80% des vereinbarten Tageshonorars, maximal 640€, für die Detailberatung 60% des Tageshonorars, maximal 480€ pro Tag, bis zu einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000€. Das maximal förderfähige Tageshonorar bei Initial- und Detailberatung beträgt 800€.


Die Beratungsförderung kann vom Antragssteller nur einmal je Standort in Anspruch genommen werden. Für weitere Standorte sind gesonderte Anträge zu stellen.

Alle oben genannten Beträge sind Nettobeträge.

Wünschen Sie mehr Informationen? Dann schreiben Sie uns einfach ein Email oder rufen Sie uns an.



© Dr. Farshad Feyzi Technisch-Wirtschaftliche Beratung
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